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Art. 28 DSGVO konform

Auftragsverarbeitungsvertrag

Unser Standard-DPA gemäß DSGVO Art. 28.

Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA)

Wenn du Rankion als Geschäftskunde nutzt und dabei personenbezogene Daten Dritter (z.B. deiner Kunden, deiner Mitarbeiter) verarbeitet werden, schließen wir mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

So bekommst du den DPA

  1. Lade die Standard-DPA v1.0 (PDF) herunter
  2. Prüfe den Inhalt — Standard-Klauseln gemäß DSGVO Art. 28, Verweis auf unsere Sub-Processor-Liste
  3. Schreib an trust@rankion.ai mit dem Betreff "DPA Anfrage [Firma]" — wir senden dir das gegenzeichnungsbereite Dokument (zwei-Wege-Signatur via DocuSign)

Was im DPA steht

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung — gemäß deinem Rankion-Use-Case
  • Datenkategorien und betroffene Personen
  • Pflichten der Provimedia GmbH als Auftragsverarbeiter
  • Liste eingesetzter Sub-Processors (Verweis auf /trust/sub-processors)
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (Verweis auf /trust/tom)
  • Drittland-Übermittlungen mit Safeguards (Standard Contractual Clauses, EU-US Data Privacy Framework)
  • Rechte des Verantwortlichen (Audit-Rechte, Löschpflichten)

Individualisierung

Für regulierte Branchen (Gesundheit, Banken, öffentliche Hand) passen wir den DPA individuell an — schreib uns dafür mit den spezifischen Anforderungen deiner Compliance-Abteilung.


Unter-Auftragsverarbeiter

Wir setzen die unter /trust/sub-processors gelisteten Anbieter als Unter-Auftragsverarbeiter ein. Änderungen werden mit 14-tägiger Vorankündigung kommuniziert (Widerspruchsrecht nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO).

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Letzte Aktualisierung: 03.05.2026

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